
Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG
Die BesAR bietet energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stromkosten durch eine Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage signifikant zu senken. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Antrag bis zum 30. Juni gelten und wie die „grüne Konditionalität“ den Nachweis der Stromkostenintensität im Basisverfahren ersetzt hat.