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15. April 2024

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Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG

Die BesAR bietet energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stromkosten durch eine Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage signifikant zu senken. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Antrag bis zum 30. Juni gelten und wie die „grüne Konditionalität“ den Nachweis der Stromkostenintensität im Basisverfahren ersetzt hat.

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