
Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG
Die “Besondere Ausgleichsregelung” ist ein Instrument, das dazu dient, bestimmte energieintensive Unternehmen von den Kosten zu entlasten, die sich aus der Förderung erneuerbarer Energien ergeben.
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Die “Besondere Ausgleichsregelung” ist ein Instrument, das dazu dient, bestimmte energieintensive Unternehmen von den Kosten zu entlasten, die sich aus der Förderung erneuerbarer Energien ergeben.
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