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Strom-Zwischenzähler als Basis für Messkonzepte im Unternehmen

Sie schaffen die notwendige Transparenz, um Verbrauch, PV-Erzeugung und Batteriespeicher in Unternehmen eindeutig zu erfassen und voneinander abzugrenzen. Welche Zähler wann eichpflichtig sind und warum das Messkonzept bereits bei der Planung von PV- und BESS-Projekten entscheidend ist, zeigt dieser Beitrag.

Kurzüberblick

Ein Strom-Zwischenzähler ist die Grundlage jedes unternehmerischen Messkonzepts für PV-Anlagen und Batteriespeicher (BESS). Er erfasst den Energiefluss an einem bestimmten Punkt innerhalb einer Liegenschaft – zusätzlich zum Hauptzähler am Netzanschlusspunkt. Unternehmen setzen ihn ein, um Verbrauch und Erzeugung einzelner Gebäudebereiche, einzelner Anlagen oder einzelner Nutzer separat sichtbar zu machen und Eigenverbrauch, Fremdverbrauch und Einspeisung eindeutig voneinander abzugrenzen.

Was ist ein Strom-Zwischenzähler?

Ein Zwischenzähler ist ein Messgerät, das dem Hauptzähler nachgelagert innerhalb einer Liegenschaft verbaut wird und den Energiefluss an einem abgegrenzten Messpunkt erfasst. Dies kann der Verbrauch eines Gebäudebereichs oder Großverbrauchers sein, ebenso wie die Erzeugung einer PV-Anlage oder die Lade-/Entladeleistung eines Batteriespeichers. Er ersetzt den Hauptzähler nicht, sondern ergänzt ihn um eine zusätzliche Messebene.

Zur Abgrenzung:

  • Hauptzähler: misst den gesamten Strombezug bzw. die gesamte Einspeisung am Netzanschlusspunkt. Er ist die Grundlage für die Abrechnung mit Netzbetreiber und Energieversorger und unterliegt immer der Eichpflicht.
  • Zwischenzähler: erfasst eine Teilmenge des Verbrauchs oder der Erzeugung innerhalb der Liegenschaft, nachgelagert zum Hauptzähler.
  • Unterzähler: wird in der Praxis oft synonym zu “Zwischenzähler” verwendet. In manchen Messkonzepten wird der Begriff jedoch enger gefasst – für Zähler, die ausschließlich der internen Kostenkontrolle dienen und keine Abrechnungsrelevanz gegenüber Dritten haben. Eine einheitliche Definition existiert nicht; entscheidend ist im konkreten Fall immer die Funktion des Zählers, nicht die Bezeichnung.

Rechtlicher Rahmen: Eichrecht und Messwesen

Ob ein Zwischenzähler eichrechtlich konform sein muss, hängt nicht von seiner Bezeichnung ab, sondern von seiner Verwendung. Maßgeblich sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Grundsatz: Ein Messgerät unterliegt der Eichpflicht, wenn es im geschäftlichen Verkehr zur Bestimmung eines Entgelts verwendet wird, das gegenüber einem Dritten abgerechnet wird.

Für die Praxis bedeutet das zwei Fallgruppen:

  • Abrechnungsrelevant (eichpflichtig): Der Zwischenzähler bildet die Grundlage für eine Kostenweiterberechnung an einen Dritten. Dies können Mieter im Rahmen von Mieterstrom sein, an eine Konzerngesellschaft oder an Teilnehmer eines Energy-Sharing-Zusammenschlusses. In diesen Fällen muss der Zähler eichrechtskonform sein (MID-konform bzw. nach nationalem Eichrecht zugelassen).
  • Rein informativ (keine Eichpflicht): Der Zwischenzähler dient ausschließlich dem internen Monitoring oder Controlling. Dies könnte beispielsweise notwendig sein, um den Verbrauch einzelner Produktionslinien im Energiemanagement sichtbar zu machen, ohne dass daraus eine Abrechnung gegenüber Dritten entsteht. Hier reicht ein nicht-geeichtes Messgerät.

Diese Unterscheidung ist gerade bei PV- und BESS-Projekten wichtig: Ein Zwischenzähler, der zunächst nur für internes Monitoring gedacht war, kann eichpflichtig werden, sobald er später als Abrechnungsgrundlage für Mieterstrom oder Energy Sharing herangezogen wird – die technische Ausstattung sollte das von Anfang an berücksichtigen.

Relevanz von Strom-Zwischenzählern bei PV- & BESS-Betrieb

Sobald eine PV-Anlage oder ein Batteriespeicher in Betrieb geht, reicht der reine Bezugszähler bzw. Hauptzähler am Netzanschlusspunkt nicht mehr aus, um den Energiefluss im Unternehmen nachzuvollziehen. Zwischenzähler schließen diese Lücke auf mehreren Ebenen – sowohl auf der Verbrauchs- als auch auf der Erzeugungsseite.

Getrennte Erfassung nach Gebäudebereichen (Verbrauch)

Bei vermieteten oder mehrfach genutzten Liegenschaften – etwa Gewerbeparks, Hallenkomplexen mit mehreren Mietern oder Konzernstandorten mit mehreren Gesellschaften – macht ein Zwischenzähler sichtbar, wie viel Strom auf welchen Gebäudeteil entfällt. Das ist Voraussetzung für Modelle wie das Mieterstrommodell oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), bei denen PV-Strom anteilig an mehrere Nutzer innerhalb einer Liegenschaft weitergegeben wird.

Getrennte Erfassung nach Großverbrauchern (Verbrauch)

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, Wärmepumpen oder einzelne Produktionsanlagen lassen sich über eigene Zwischenzähler separat erfassen. Das schafft die Datengrundlage, um den Eigenverbrauchsanteil aus der PV-Anlage gezielt einzelnen Großverbrauchern zuzuordnen – etwa für die interne Kostenstellenrechnung oder um den Effekt einer Lastverschiebung sichtbar zu machen.

Getrennte Erfassung der Erzeugung (PV) und der Lade-/Entladeleistung (BESS)

Genauso wichtig wie die Verbrauchsseite ist die Erzeugungsseite. Ein Strom-Zwischenzähler am Wechselrichter-Ausgang erfasst die PV-Erzeugung unabhängig vom Gesamtverbrauch der Liegenschaft. Nur so lässt sich später sauber zwischen Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung und Fremdbezug unterscheiden. Bei einem Batteriespeicher kommt die Lade- und Entladerichtung hinzu. Ein eigener Zwischenzähler an der BESS-Schnittstelle macht sichtbar, wie viel Energie in welche Richtung fließt, und ist damit Grundlage für die korrekte Zuordnung von Eigenverbrauchs-, Einspeise- und Redispatch-relevanten Mengen.

Getrennte Erfassung nach Nutzern

Bei mehreren Abnehmern innerhalb einer Liegenschaft – Mietern, Konzerngesellschaften oder Teilnehmern eines Energy Sharing-Zusammenschlusses nach § 42c EnWG – ist eine nutzerscharfe Verbrauchserfassung zwingend, sobald der PV- oder BESS-Strom anteilig verrechnet werden soll. Der Zwischenzähler ist hier die technische Voraussetzung für eine rechtssichere Abrechnung.

Für alle Fälle die Zuordnungslogik: Wer misst was, an welchem Punkt und in welcher Richtung. Dies schafft insgesamt Transparenz von Verbrauch und Erzeugung sowie die Basis für das Messkonzept, das PV- und BESS-Projekt zugrunde liegt.

Der Strom-Zwischenzähler als Baustein im Messkonzept

Was ist ein Messkonzept?

Ein Messkonzept legt fest, an welchen Punkten einer Liegenschaft welche Energiemengen gemessen werden und wie sich daraus Verbrauch, Erzeugung, Eigenversorgung und Netzbezug bzw. -einspeisung errechnen. Es ist die technische und vertragliche Grundlage dafür, dass Netzbetreiber, Energieversorger, Finanzbehörden (z. B. für Strom- oder Umsatzsteuerbefreiungen) und auch Dritte (Drittmengenabgrenzung) den Energiefluss eindeutig nachvollziehen können. Ohne ein stimmiges Messkonzept lassen sich weder Eigenverbrauch korrekt abgrenzen noch regulatorische Vergünstigungen belastbar in Anspruch nehmen.

Die Zählerebenen im Zusammenspiel

In einer Liegenschaft mit PV-Anlage und BESS wirken typischerweise mehrere Zähler zusammen:

  • Bezugszähler (Hauptzähler): misst den Strombezug aus dem öffentlichen Netz
  • Einspeisezähler: misst die Strommenge, die ins öffentliche Netz zurückgespeist wird
  • Erzeugungszähler (Zwischenzähler am PV-Wechselrichter): misst die gesamte PV-Erzeugung, unabhängig davon, ob der Strom direkt verbraucht, gespeichert oder eingespeist wird
  • BESS-Zähler (Zwischenzähler an der Speicherschnittstelle): misst Lade- und Entladeleistung getrennt nach Richtung
  • Verbrauchs-Zwischenzähler: erfassen den Verbrauch einzelner Gebäudebereiche, Großverbraucher oder Nutzer innerhalb der Liegenschaft

Das vollständige Bild ergibt sich aus der gemeinschaftlichen Betrachtung der Ebenen. Die Differenz aus Erzeugung, Bezug und Einspeisung liefert den Eigenverbrauch. Aus PV-Erzeugungszähler, Bezugszähler und Einspeisezähler lässt sich der Gesamt-Eigenverbrauch der Liegenschaft errechnen. Erst die Verbrauchs-Zwischenzähler brechen diesen Eigenverbrauch weiter herunter – auf einzelne Gebäudebereiche, Großverbraucher oder Nutzer.

Beispiel-Messkonzept: PV + BESS mit mehreren Verbrauchern

Ein typisches Szenario in der Praxis: Eine Gewerbeimmobilie mit Dach-PV-Anlage, einem Batteriespeicher und drei Mietbereichen.

MesspunktZählertypFunktionEichpflicht
Netzanschlusspunkt (Bezug)HauptzählerGesamtbezug aus dem NetzJa
Netzanschlusspunkt (Einspeisung)HauptzählerÜberschusseinspeisung ins NetzJa
PV-WechselrichterErzeugungs-ZwischenzählerGesamte PV-ErzeugungJa, sobald abrechnungsrelevant
BESS-SchnittstelleZwischenzählerLade-/Entladeleistung SpeicherNein bei internem Monitoring, Ja bei Netzeinspeisung
Mieteinheit 1–3Verbrauchs-ZwischenzählerVerbrauch je MieteinheitNur bei Mieterstrom-Abrechnung
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Dieses Konzept macht deutlich: Nicht jeder Strom-Zwischenzähler im System hat dieselbe rechtliche Relevanz. Der BESS-Zwischenzähler dient hier primär der internen Steuerung und Auswertung, während die Zwischenzähler an den Mieteinheiten unmittelbar abrechnungsrelevant und damit eichpflichtig sind.

Technische Ausführung von Strom-Zwischenzählern

Bauarten

Strom-Zwischenzähler sind heute überwiegend digitale Messgeräte, mechanische Ferrariszähler spielen bei Neuinstallationen kaum noch eine Rolle. Für abrechnungsrelevante Anwendungen müssen die Geräte MID-konform sein – also nach der Measuring Instruments Directive (2014/32/EU) zugelassen und mit gültiger Konformitätskennzeichnung versehen. Für rein informatorische Zwischenzähler reicht ein handelsübliches, nicht-geeichtes Messgerät, das jedoch idealerweise dieselbe Schnittstellentechnik bietet wie die eichrechtskonformen Zähler – damit sich beide Zählertypen im selben System auswerten lassen.

Anbindung und Datenerfassung

Für die Einbindung in ein Energiemanagementsystem (EMS) oder eine Abrechnungssoftware benötigen Zwischenzähler eine digitale Schnittstelle:

  • Modbus RTU/TCP über RS485 oder Ethernet ist der in der Gewerbe- und Industrieanwendung verbreitetste Standard – robust, herstellerübergreifend und von den meisten EMS- und Speichersteuerungen nativ unterstützt.
  • S0-Schnittstelle (Impulsausgang) findet sich bei einfacheren Zählern, liefert aber nur Zählimpulse ohne weitere Messwerte wie Spannung oder Leistungsfaktor.
  • Smart-Meter-Gateway-Fähigkeit: Zähler, die perspektivisch an ein Smart-Meter-Gateway (SMGw) angebunden werden sollen, benötigen eine kompatible Schnittstelle nach den technischen Vorgaben des BSI – relevant, sobald ein Zwischenzähler künftig auch für die Bilanzierung im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) herangezogen werden soll.
  • Funk-/Drahtlosanbindung (z. B. Wireless M-Bus) bietet sich an, wo eine Verkabelung baulich aufwendig wäre – etwa bei nachträglicher Zwischenzähler-Installation in bestehenden Mietbereichen.

Einbindung in ein Energiemanagementsystem

Erst über die digitale Anbindung entfalten Strom-Zwischenzähler ihren vollen Nutzen für PV- und BESS-Betrieb. Das EMS liest die Messwerte aller Zwischenzähler in Echtzeit oder in kurzen Intervallen (typisch 1–15 Minuten) aus und nutzt sie für zwei Zwecke:

  • Steuerung: Der BESS-Zwischenzähler liefert dem EMS die Ist-Werte für Lade- und Entladeleistung, auf deren Basis Lade-/Entladestrategien (z. B. Eigenverbrauchsoptimierung, Lastspitzenkappung) berechnet werden.
  • Abrechnung und Reporting: Verbrauchs-Zwischenzähler liefern die Datengrundlage für Mieterstromabrechnungen, interne Kostenstellenberichte oder die Dokumentation gegenüber Netzbetreiber und Finanzbehörden.

Wichtig für die Planung: Die Wahl der Schnittstelle sollte nicht isoliert je Zähler getroffen werden. Sie sollte sich am Gesamtmesskonzept orientieren – ein nachträglicher Wechsel der Kommunikationstechnik ist bei bereits verbauten Zählern mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Anwendungsfälle in der Praxis

AnwendungsfallZweck des ZwischenzählersEichpflicht
MieterstromVerbrauchserfassung je Mieteinheit als Grundlage der Stromkostenabrechnung an MieterJa
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)Verbrauchserfassung je versorgter Einheit innerhalb der Liegenschaft zur anteiligen KostenverteilungJa
Energy Sharing (§ 42c EnWG)Verbrauchs-/Erzeugungserfassung je Teilnehmer zur rechtssicheren Zuordnung geteilter PV-MengenJa
Ladeinfrastruktur-AbrechnungSeparate Erfassung des Ladestroms, z. B. zur Weiterberechnung an Mitarbeitende, Mieter oder FlottenkundenJa, sobald gegenüber Dritten abgerechnet wird
Kostenstellenzuordnung (intern)Zuordnung von Verbrauch zu Abteilungen, Produktionslinien oder Standorten für internes ControllingNein
Lastmanagement nach § 14a EnWGErfassung der Bezugsleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen, Wärmepumpen) zur netzdienlichen SteuerungNein, sofern nicht zugleich abrechnungsrelevant

Hauptzähler vs. Zwischenzähler vs. Unterzähler im Überblick

HauptzählerZwischenzählerUnterzähler
FunktionMisst den gesamten Strombezug bzw. die gesamte Einspeisung am NetzanschlusspunktMisst den Energiefluss an einem definierten Messpunkt innerhalb der Liegenschaft (Verbrauch oder Erzeugung)In der Praxis meist synonym zu Zwischenzähler verwendet; teils enger gefasst für rein intern genutzte Zähler ohne Abrechnungsrelevanz
PositionDirekt am NetzanschlusspunktNachgelagert zum Hauptzähler, z. B. an PV-Wechselrichter, BESS-Schnittstelle oder VerbrauchsbereichNachgelagert zum Hauptzähler bzw. zum Zwischenzähler
EichpflichtImmerAbhängig vom Verwendungszweck – Pflicht, sobald abrechnungsrelevant gegenüber DrittenWie Zwischenzähler: abhängig vom Verwendungszweck
AbrechnungsrelevanzGrundlage für Abrechnung mit Netzbetreiber und EnergieversorgerGrundlage für interne oder externe Kostenzuordnung, je nach AnwendungsfallMeist internes Monitoring, keine Abrechnung gegenüber Dritten
Typisches BeispielZähler am HausanschlusskastenZähler an Mieteinheit, PV-Wechselrichter oder BESSZähler zur Kostenstellenauswertung einer einzelnen Maschine

FAQ zu Strom-Zwischenzählern

Braucht jeder Zwischenzähler eine Eichung?

Nein. Eine Eichung ist nur erforderlich, wenn der Zwischenzähler die Grundlage für eine Kostenweiterberechnung an einen Dritten bildet – etwa bei Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing. Dient der Zähler ausschließlich dem internen Monitoring, ist keine Eichung vorgeschrieben.

Wer trägt die Kosten für Zwischenzähler bei Mieterstrom?

Das hängt vom konkreten Mieterstromvertrag ab. In der Praxis werden die Kosten häufig vom Anlagenbetreiber getragen und über den Strompreis mitkalkuliert. Sie können aber auch separat ausgewiesen werden. Eine gesetzliche Vorgabe zur Kostenverteilung gibt es nicht.

Ersetzt ein Zwischenzähler den Hauptzähler?

Nein. Der Zwischenzähler ergänzt den Hauptzähler um eine zusätzliche Messebene innerhalb der Liegenschaft, ersetzt ihn aber nicht. Der Hauptzähler bleibt für die Abrechnung mit Netzbetreiber und Energieversorger maßgeblich.

Kann ein Zwischenzähler nachträglich eichpflichtig werden?

Ja. Wird ein zunächst rein informativ genutzter Zwischenzähler später als Abrechnungsgrundlage herangezogen – etwa weil ein Mieterstrommodell eingeführt wird –, muss er ab diesem Zeitpunkt eichrechtskonform sein. Das sollte bei der technischen Auswahl von Anfang an mitgedacht werden.

Welche Rolle spielt der Zwischenzähler beim Smart-Meter-Rollout?

Zwischenzähler sind vom Smart-Meter-Rollout nach MsbG nicht unmittelbar erfasst, da dieser primär den Zählpunkt am Netzanschluss betrifft. Sollen Zwischenzähler-Daten jedoch später ins Smart-Meter-Gateway eingebunden werden, ist eine kompatible Schnittstelle bereits bei der Auswahl sinnvoll.

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