
Die 2.500-Stunden-Regelung als Netzentgeltentlastung
Die 2.500-Stunden-Regelung (§ 19 StromNEV) reduziert Netzentgelte für Unternehmen mit hohem Strombezug (> 10 GWh) und gleichmäßiger Auslastung. Durch den Übergang von hohen Arbeitspreisen zu höheren Leistungspreisen ab diesem „Knickpunkt“ werden Betriebe mit verstetigtem Lastprofil finanziell entlastet.