
Die 2.500-Stunden-Regelung als Netzentgeltentlastung
Die sogenannte 2.500-Stunden-Regelung zählt zu den Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen und ist, wie die Bandlast oder die atypische Netznutzung, in § 19 StromNEV geregelt. Unternehmen
Die sogenannte 2.500-Stunden-Regelung zählt zu den Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen und ist, wie die Bandlast oder die atypische Netznutzung, in § 19 StromNEV geregelt. Unternehmen
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