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11. April 2025

2.500-Stunden-Regelung-Header

Die 2.500-Stunden-Regelung als Netzentgeltentlastung

Die 2.500-Stunden-Regelung (§ 19 StromNEV) reduziert Netzentgelte für Unternehmen mit hohem Strombezug (> 10 GWh) und gleichmäßiger Auslastung. Durch den Übergang von hohen Arbeitspreisen zu höheren Leistungspreisen ab diesem „Knickpunkt“ werden Betriebe mit verstetigtem Lastprofil finanziell entlastet.

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