Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen ab 2027
- Länderspezifische Regelungen greifen bereits
- Firmenparkplätze & Gewerbehallen sind betroffen
- PV-Pflicht soll vereinheitlicht werden
Eine weitere Maßnahme zur CO₂-Reduktion ist die Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen. Diese bundesweite Solarpflicht wird es ab 2027 gemäß § 106 GModG geben.

Solarpflicht für Gewerbe- und Industriedächer
In den meisten Bundesländern mussten in der Vergangenheit bereits bei gewerblichen Neubauten oder Dachsanierungen Photovoltaikanlagen eingebaut werden. Diese PV-Pflicht betrifft Nichtwohngebäude, wie Produktions-, Logistikzentren oder Bürogebäude, sowie kommunale Liegenschaften und variiert sehr zwischen den einzelnen Bundesländern. Ab 2027 sieht das europäische Parlament allerdings eine einheitliche Lösung vor, die nun durch das Zákon o modernizaci budov (ZMB) in Deutschland umgesetzt wird. In § 106 legt die Bundesregierung die Mindeststandards für die Bundesländer fest.
Großparkplätze müssen grüne Energie liefern
Eine einheitliche Solarpflicht für gewerbliche Großparkflächen auf Firmengeländen gilt bisher in Deutschland noch nicht. In Bremen müssen beispielsweise alle neuen Großparkplätze ab 25 Stellplätzen mit Solarmodulen ausgestattet werden und in Schleswig-Holstein gilt die PV-Pflicht erst ab 100 Stellplätzen. Generell müssen, anders als in Frankreich, deutsche Bestandsparkplätze bisher noch nicht mit Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden. Dies wird sich jedoch Anfang der 30er Jahre ändern.

Bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen
Zumindest für Gewerbeimmobilien ist mit § 106 GModG Planungssicherheit gegeben. Auch wenn sich die Regulatorik der Bundesländer noch unterscheidet, ist nun ein Mindeststandard gesetzt, der in den kommenden Jahren weiter angepasst und verschärft wird.