
PV-Anlagen bei negativen Strompreisen
Seit Februar 2025 entfällt die EEG-Vergütung ab der ersten Stunde negativer Preise. Betreiber regelbarer Anlagen mit Batteriespeichern sind im Vorteil: Sie speichern Überschüsse zwischen oder verschieben Lasten, statt die Anlage komplett abzuschalten, und agieren so systemdienlich sowie wirtschaftlich unabhängig von Börsenschwankungen.