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Solarpaket I: Kritische Punkte weiterhin blockiert

Avec le Paquet solaire I wurde im Mai 2024 eine der bislang umfassendsten Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der damaligen Ampel-Koalition in Deutschland verabschiedet. Das Ziel war, den Ausbau der Photovoltaik deutlich zu beschleunigen und bestehende Hemmnisse abzubauen. Das Gesetz adressierte ein breites Spektrum: von Balkonkraftwerken und Mieterstrom über größere Dachanlagen bis hin zu Freiflächenprojekten. Während einige Vereinfachungen unmittelbar in Kraft getreten sind, stehen zentrale Förderelemente weiterhin unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Bereits geltende Regelungen & Erleichterungen gemäß Solarpaket I

Einzelne Maßnahmen des Solarpakets sind bereits seit Mai 2024 wirksam und bringen primäre für kleinere PV-Anlagen Erleichterungen:

  • Centrales électriques de balcon dürfen nun mit bis zu 800 W betrieben werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister.
  • Netzanschlussanfragen wurden beschleunigt: Für Anlagen bis 30 kWp gilt eine Vierwochenfrist, nach deren Ablauf der Anschluss als genehmigt gilt.
  • Repowering von Dachanlagen wurde grundsätzlich ermöglicht, sofern keine zusätzliche Vergütungssteigerung erfolgt.

Ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU blockiert kritische Punkte

Die EU-Kommission hat bislang keine Genehmigung für die zentralen Förderelemente des Solarpakets I erteilt. Betroffen sind vor allem:

  • le Erhöhung der Einspeisevergütung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW,
  • le Ausweitung der maximalen Gebotsgröße bei Freiflächenanlagen von 20 MW auf 50 MW,
  • le erhöhte Einspeisevergütung für Agri-Photovoltaik, Parkplatz-, Moor- und gewerbliche Dachanlagen,
  • genaue Ausformulierungen der Regelungen für das Repowering größerer Projekte mit Vergütungssteigerung,
  • vereinfachte Regelungen bei Kundenanlagen & Mieterstrom. Dem stehen aktuell immer noch das sog. Kundenanlagenprivileg gemäß § 3 Nr. 24a EnWG in Deutschland im Wege.

Bei vielen dieser offenen Punkte ist die Forderung der Kommission, einen Rückforderungsmechanismus einzuführen, etwa in Form von Contracts for Difference (CfD) im Wege. Damit sollen unerwartete Mehrerlöse in Hochpreisphasen abgeschöpft werden. Da Deutschland diesen Mechanismus bislang nicht umgesetzt hat, verzögert sich die Genehmigung erheblich.

Auswirkungen & Marktreaktion der blockierten Punkte des Solarpaketes I

Die Blockade bei der EU-Genehmigung führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Branche, obwohl das laufende EnWG-Gesetzgebungsverfahren bereits Nachbesserungen enthält:

  • Betreiber und Investoren können zentrale Förderungen nicht in Anspruch nehmen, da bis auf Weiteres die alte EEG-Regelung von 2023 gültig ist.
  • Viele Projekte, insbesondere im Bereich der Agri-PV, liegen auf Eis oder sind trotz Fertigstellung nicht am Netz, da die Kalkulation ohne die neuen Vergütungssätze nicht tragfähig ist.
  • Für Projektierer entsteht ein doppeltes Risiko: Verzögerungen bei der Umsetzung und Unklarheit darüber, ob die geplanten höheren Vergütungen überhaupt rückwirkend greifen werden.

In Branchenkreisen ist inzwischen von einer „Hängepartie“ die Rede, die den geplanten Photovoltaik-Ausbau massiv ausbremsen könnte.

Ausblick & Fazit

Ein verbindlicher Zeitplan für die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU liegt nicht vor. Die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Kommission gestalten sich zäh, und ein Scheitern gilt zunehmend als möglich. Sollte die EU auf einem CfD-Mechanismus bestehen, wäre eine erneute Gesetzesänderung notwendig.

Damit steht das Solarpaket I zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Während kleinere Erleichterungen bereits greifen, bleiben die zentralen finanziellen Anreize blockiert. Für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland bedeutet dies Planungsunsicherheit, verschobene Investitionen und die Gefahr, dass dringend benötigte Projekte nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.

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