V polovině března 2024 členské státy EU odhlasovaly zmírněnou verzi evropské směrnice o dodavatelském řetězci. CSDDD (Směrnice o náležité péči o udržitelnost podniků). Stručně vysvětleno, směrnice EU ukládá společnostem povinnost analyzovat své dodavatelské řetězce z hlediska Ekologicky a sociálně odpovědné postupy a přezkoumat negativní dopady činnosti podniků na životní prostředí. Lidská práva a Snížení dopadu na životní prostředí. To platí zejména pro globální dodavatelské řetězce.
CSDDD byla přijata po dlouhých jednáních a značných ústupcích ze strany členských států EU. Byly například zvýšeny limity pro povinnou účast podniků a odmítnuto jejich rozdělení do rizikových sektorů. Dvacet dní po zveřejnění bylo možné proti směrnici o dodavatelském řetězci EU podat námitky, než ji na konci dubna 2024 ratifikuje Parlament EU. Členské státy EU mají nyní dva roky na její transpozici do vnitrostátního práva.
Kterých společností se CSDDD týká?
Nach den massiven Anpassungen durch die EU-Richtlinie 2026/470 hat sich der Anwenderkreis der europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) drastisch verkleinert. Die ursprünglich geplante stufenweise Einführung wurde zugunsten einer einheitlichen Regelung für Marktschwergewichte verworfen.
- Neue Schwellenwerte: Die CSDDD gilt nun ausschließlich für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.
- Anwendungsbeginn: Der Starttermin wurde für alle betroffenen Unternehmen einheitlich auf den 26. Juli 2029 verschoben.
- Nicht-EU-Unternehmen: Die Richtlinie greift auch für Unternehmen aus Drittstaaten, sofern sie einen Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. € innerhalb der EU generieren.
- Sonderregelungen: Holdinggesellschaften können unter strengen Bedingungen (reine Anteilsverwaltung ohne operative Entscheidungsgewalt) von den Sorgfaltspflichten befreit werden. Die zuvor diskutierten Hochrisikosektoren spielen in der aktuellen Fassung für die Ermittlung des Anwenderkreises keine Rolle mehr.
Rozdíly mezi německým LkSG a CSDDD
Trotz der Anhebung der Schwellenwerte bleibt die CSDDD inhaltlich eine deutliche Verschärfung gegenüber dem aktuellen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
- Umweltschutz & Klima: Die CSDDD lehnt sich enger an das Pariser Klimaabkommen an. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5°-Ziel vereinbar ist.
- Wertschöpfungskette vs. Lieferkette: Während das LkSG primär die direkten Zulieferer fokussiert, betrachtet die CSDDD die celý hodnotový řetězec. Dies umfasst sowohl den vorgelagerten Bereich (Rohstoffe, Produktion) als auch Teile des nachgelagerten Bereichs (Entsorgung, Vertrieb).
- Zivilrechtliche Haftung: Ein entscheidender Unterschied ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung. Geschädigte Personen können Unternehmen vor EU-Gerichten auf Schadensersatz verklagen, wenn Sorgfaltspflichten entlang der Kette verletzt wurden.
- Sanktionen: Verstöße können im nationalen Recht der Mitgliedstaaten mit Geldbußen geahndet werden, die sich am weltweiten Umsatz orientieren.
Zveřejňování informací, oprávnění zástupci a pokyny
Um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachzuweisen, müssen betroffene Unternehmen jährlich einen umfassenden Bericht veröffentlichen.
- Die EU-Kommission wird bis zum Anwendungsstart Pokyny pro konkrétní odvětví bereitstellen. Diese bieten praktische Unterstützung, um relevante ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in der Wertschöpfungskette zu identifizieren und transparent zu kommunizieren.
- Jedes Unternehmen muss eine Oprávněná osoba benennen, die als offizieller Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden fungiert.
Co bude dál v CSDDD?
Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Februar 2026 besteht nun endlich Rechtssicherheit. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. In Deutschland wird dies aller Voraussicht nach durch eine umfassende Novellierung des LkSG geschehen.
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit bis 2029 als Chance nutzen:
- Wettbewerbsvorteil: Da große berichtspflichtige Konzerne ihre Sorgfaltspflichten an Zulieferer weitergeben (Trickle-down-Effekt), bleiben ESG-konforme Prozesse auch für Unternehmen unterhalb der 5.000-Mitarbeiter-Grenze ein entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe.
- Prozesse professionalisieren: Nutzen Sie die Erfahrungen aus dem LkSG, um ein ganzheitliches Risikomanagement aufzubauen.
- Resilienz stärken: Transparente Lieferketten mindern nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichern auch die Rohstoffversorgung und schützen die Unternehmensreputation.
