En Redispatch-Vorbehalt ist ein derzeit intensiv diskutiertes Instrument aus einem geleakten Entwurf für das „Netzpaket 2026“ des BMWE unter Katharina Reiche. Er betrifft die Regeln für Netzanschlüsse von erneuerbaren Energieanlagen und könnte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neue EE-Projekte grundlegend verändern. Im Kern geht es um die Frage: Wer trägt das Risiko, wenn Strom wegen Netzengpässen nicht eingespeist werden kann?
Definition: Das steckt hinter dem Redispatch-Vorbehalt
En Redispatch bezeichnet Maßnahmen der Netzbetreiber, um Stromnetzengpässe zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Konkret bedeutet das: Wenn in einem Netzabschnitt zu viel Strom eingespeist wird – etwa durch Wind- oder Solarparks – kann der Netzbetreiber einzelne Anlagen teilweise drosseln oder andere Kraftwerke zusätzlich hochfahren. Ziel ist, Überlastungen zu vermeiden und Spannung wie Frequenz im Netz stabil zu halten. Diese Eingriffe sind kostenintensiv. Allein in Deutschland entstehen durch Redispatch-Maßnahmen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Dies geschieht, weil Anlagenbetreiber für die Abregelung Entschädigungen erhalten und die Bereitstellung von konventionellen Kraftwerken teuer ist.
Der Redispatch-Vorbehalt bezeichnet nun einen geplanten Mechanismus, nach dem Netzbetreiber bestimmte Regionen als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ ausweisen dürfen. Voraussetzung soll sein, dass dort im Vorjahr mehr als 3 % der möglichen Strommenge wegen Netzengpässen abgeregelt werden mussten. In solchen Gebieten ist ein Netzanschluss von neuen PV- und Windkraftanlagen zwar grundsätzlich möglich, allerdings erhalten sie keine Entschädigung bei Abregelung. Diese Einstufung soll bis zu zehn Jahre gelten. Damit würde das bisherige Prinzip durchbrochen, wonach Betreiber bei netzbedingten Eingriffen finanziell ausgeglichen werden.
Hintergrund: Warum der Vorschlag entstanden ist
Der Redispatch-Vorbehalt hat seinen Ursprung nicht in der Politik, sondern im Netzbetreiberumfeld, wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft herausarbeitete. Erste konzeptionelle Überlegungen entwickelte demnach bereits 2021 die Eon-Tochter Edis. Die weitere Ausarbeitung erfolgte gemeinsam mit E-Bridge Consulting. In den folgenden Jahren fand der Ansatz zunehmend Eingang in energiepolitische Diskussionen und Positionspapieren der Branche.
Öffentliche Unterstützung erhielt die Idee zudem von Katherina Reiche, die sich in ihrer damaligen Funktion an der Spitze von Westenergie dafür aussprach. Politisch aufgegriffen wurde der Vorschlag schließlich durch eine Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat. Von dort gelangte er nun in einen Gesetzentwurf des BMWE. Damit lässt sich der Weg vom Branchenkonzept zu einem möglichen regulatorischen Instrument nachzeichnen.
Wirtschaftliche Auswirkungen für Voll- und Groß-Einspeiser
Analysen von Aurora Energy Research zeigen, dass der Redispatch-Vorbehalt insbesondere Regionen mit hoher Erneuerbaren-Dichte treffen könnte. Dies sind vorwiegend windstarke Gebiete im Norden oder photovoltaikintensive Regionen im Süden Deutschlands. Für Betreiber neuer EEG-Anlagen, die volleinspeisen oder große Teilmengen einspeisen, entsteht dabei ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Im Fall einer Abregelung könnten nicht nur die üblichen Redispatch-Entschädigungen entfallen, sondern zugleich auch die Marktprämie ausbleiben, da kein Strom eingespeist wird. Diese doppelte Einnahmeunsicherheit erschwert die Kalkulation von Projekten deutlich und kann die Finanzierung neuer Anlagen spürbar verteuern oder sogar verhindern.
Auswirkungen auf EE-Projekte mit hohem Eigenverbrauch und BESS
Für Projekte, bei denen Unternehmen den erzeugten Solarstrom überwiegend selbst verbrauchen und Almacenamiento de baterías a gran escala (BESS) systemdienlich einsetzen, hat der Redispatch-Vorbehalt eine deutlich geringere wirtschaftliche Relevanz. Denn je höher der Eigenverbrauchsanteil vor Ort ist, desto seltener muss Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden und desto geringer ist somit das Risiko redispatchbedingter Abregelungen.
Además BESS netzdienlich betrieben werden, etwa indem sie Einspeisespitzen glätten, Lastprofile optimieren oder gezielt in Zeiten niedriger Netzbelastung einspeisen. Solche Betriebsstrategien reduzieren potenzielle Netzengpässe bereits technisch und könnten langfristig zu einem wichtigen Argument gegenüber Netzbetreibern werden. Dies gilt insbesondere in Regionen mit begrenzter Netzkapazität.
Damit entsteht ein struktureller Unterschied zwischen Projekttypen. Während reine Einspeiseanlagen stärker von regulatorischen Risiken betroffen wären, könnten kombinierte Eigenverbrauch- und Speicherprojekte ihre Systemintegration aktiv verbessern und damit sowohl wirtschaftliche als auch netztechnische Vorteile erzielen. Der Redispatch-Vorbehalt würde somit indirekt Anreize paraflexible und netzdienliche Anlagenkonzepte setzen.
Juristische Kritik am Redispatch-Vorbehalt
Auch rechtlich steht das Instrument unter Druck. Juristen und Gutachter sind skeptisch, ob der Redispatch-Vorbehalt vor der dem Artikel 6 Abs. 2 der EU-Elektrizitätsrichtlinie 2019/944 und der Präzisierung durch (EU) 2024/1711 bestehen kann. Auch Artikel 13 der EU-Verordnung 2019/943 deutet darauf hin, dass eine solche Systematik gegen europäisches Energierecht verstoßen könnte. Reguliert wird dort nämlich, dass Netzzugänge fair, sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei erfolgen müssen. Zusätzlich sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, Engpässe primär durch marktbasierten Redispatch unter Einbeziehung aller Erzeugungs- und Speichertechnologien zu beheben und Abregelungen in der Regel zu entschädigen.
Vor diesem Hintergrund wird kritisch gesehen, dass der Redispatch-Vorbehalt faktisch dazu führen könnte, dass Anschlussinteressenten auf Entschädigungsansprüche verzichten müssen, um überhaupt einen Netzanschluss zu erhalten. Ein solcher Verzicht wäre nach europäischem Recht jedoch nur zulässig, wenn er freiwillig erfolgt. Wird er zur Voraussetzung für den Anschluss gemacht, könnte dies als unzulässiger Druck und damit als Umgehung der unionsrechtlichen Schutzmechanismen gewertet werden.
Kritiker argumentieren daher, dass das Instrument den diskriminierungsfreien Netzzugang unterlaufen und zugleich den Anreiz für Netzbetreiber verringern könnte, Engpässe durch Netzausbau oder effiziente Systemführung zu reduzieren. Entsprechend warnen Branchenverbände und Rechtsgutachten vor erheblichen Rechtsunsicherheiten und möglichen Konflikten mit europäischem Binnenmarktrecht, sollte der Mechanismus in dieser Form gesetzlich verankert werden.
Kritik aus Branche & Energiewirtschaft
Neben juristischen Bedenken äußern auch Marktakteure erhebliche wirtschaftliche Vorbehalte. Energieunternehmen wie RWE sowie Branchenverbände warnen davor, dass der Redispatch-Vorbehalt Investitionen ausbremsen könnte. Wenn Erlösrisiken steigen und Amortisationszeiten schwer kalkulierbar werden, erhöht sich die Unsicherheit für Projektentwickler, Finanzierer und Betreiber gleichermaßen. Einige Stimmen befürchten sogar, dass große Teile Deutschlands unter die 3-Prozent-Schwelle fallen könnten und der Ausbau erneuerbarer Energien dadurch strukturell verlangsamt würde.
Alternativvorschläge statt Redispatch-Vorbehalt
Als Gegenentwurf werden zunehmend marktorientierte Steuerungsmechanismen diskutiert. So schlagen das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht ein Modell netzoptimierter Ausschreibungen vor. Dabei würde ein Netzengpass-Malus Projekte in Regionen mit begrenzter Netzkapazität in der Zuschlagsreihenfolge nach hinten verschieben, ohne die Förderhöhe zu reduzieren. Auf diese Weise würden Investoren indirekt dazu angeregt, Standorte mit geringerer Netzbelastung zu wählen, ohne den wirtschaftlichen Rahmen einzelner Projekte nachträglich zu verändern. Die Ausweisung entsprechender Engpassgebiete könnte jährlich auf Basis von Redispatch-Daten erfolgen, die an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Einordnung: Warum das Thema so kontrovers ist
Die intensive Debatte um den Redispatch-Vorbehalt zeigt einen grundlegenden Zielkonflikt der Energiewende: Einerseits soll der Ausbau erneuerbarer Energien möglichst schnell erfolgen, andererseits sind die Stromnetze regional ohne Ausbau begrenzt belastbar. Der Vorbehalt würde dieses Spannungsfeld regulatorisch lösen, indem er einen Teil des Netzrisikos auf Anlagenbetreiber verlagert. Befürworter sehen darin einen Anreiz für netzdienliche Standortwahl, Kritiker hingegen eine Gefährdung der Investitionssicherheit. Genau dieser Interessenkonflikt macht das Instrument zu einem der umstrittensten energiepolitischen Vorschläge der aktuellen Diskussion.
Conclusión
Der Redispatch-Vorbehalt ist weit mehr als ein technischer Detailmechanismus. Er würde die Risikoverteilung im Stromsystem neu ordnen und damit direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen, Standortwahl und Ausbaugeschwindigkeit erneuerbarer Energien nehmen. Seine Umsetzung ist derzeit offen. Fest steht jedoch bereits, dass eine Einführung tiefgreifende Auswirkungen auf Marktstrukturen, Finanzierungspraxis und Regulierung im Energiesektor bei Voll- und Großeinspeise-Anlagen hätte.
