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Autorizaciones más rápidas gracias al Reglamento de urgencia de la UE

Dank der Umsetzung der Verordnung EU 2022/2577 fallen langwierige Hürden für Solarparks und industrielle PV-Projekte weg. Dieser Beitrag beleuchtet, warum der Verzicht auf vollständige Unverträglichkeitsprüfungen bei Bestandsflächen und Netzverstärkungen eine enorme Chance für Unternehmen darstellt, ihre Energieprojekte jetzt zeitnah zu realisieren.

Im Rahmen der EU-Notfallverordnung, die am 19.12.2022 beschlossen wurde, sollen die Genehmigungsverfahren für Anlagen der erneuerbaren Energien auch in Deutschland beschleunigt werden. Dazu hat das Bundeskabinett Ende Januar 2023 einen Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der Verordnung EU 2022/2577 beschlossen und dem Bundestag zur Abstimmung weitergeleitet.

PV-Anlagenbau soll durch EU-Notfallverordnung ebenfalls beschleunigt werden

Die EU-Notfallverordnung erlaubt es den Mitgliedsstaaten, den Ausbau erneuerbarer Energien durch eine landesspezifische Gesetzgebung deutlich zu forcieren. Neben beschleunigten Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land und auf See sowie einem schnelleren Ausbau der Stromleitungen, sollen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts auch die Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen wesentlich verkürzt werden. Generell sieht der Entwurf des Bundeskabinetts vor, dass PV-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern sowie auf „künstlichen Strukturen“ spätestens nach drei Monaten die notwendige Genehmigung zum PV-Ausbau erhalten.

Genehmigungsverfahren sollen maximal drei Monate dauern

Zusätzlich ist geplant, dass Parques solares auf diesen künstlichen Strukturen, wie Steinbrüchen, Deponien oder Kiesgruben, im Vorfeld keine Unverträglichkeitsprüfung mehr benötigen, um genehmigt zu werden. Auch bei Repowering – der Erneuerung von bestehenden Photovoltaikanlagen durch effizientere Solarmodule – und Netzverstärkungsmaßnahmen soll es Erleichterungen geben und die Hürden gesenkt werden. In beiden Fällen sieht der Entwurf vor, dass künftig anstatt einer kompletten Unverträglichkeitsprüfung bereits eine Differenz-Prüfung ausreicht oder im Falle einer Repowering-Maßnahme in manchen Fällen sogar ganz entfallen kann.

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