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Componentes del precio de la electricidad en 2025: impuestos y tasas

Ab 2025 steigt die Offshore-Umlage auf 0,816 ct/kWh und die KWKG-Umlage auf 0,277 ct/kWh, während die EEG-Förderung nun über den Bundeshaushalt finanziert wird. Der neue „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (1,558 ct/kWh) verteilt zudem die Kosten für den regionalen Netzausbau erstmals bundesweit gleichmäßiger auf alle Stromverbraucher.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die neuen Strompreisbestandteile 2025 und Abgaben im Rahmen des EEG und weiterer Umlagen festgelegt. Diese sollen den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung der Energieinfrastruktur finanzieren. Der für 2025 prognostizierte EEG-Finanzierungsbedarf, die Höhe der KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung wurden am 25.10.2024 durch die ÜNBs bekanntgegeben. Diese fließen ab Januar 2025 in die Nueva normativa para el reparto de los costes de red und in die Strompreise ein.

EEG-Finanzierungsbedarf & Abzugsbetrag für 2025

Die ÜNB haben den EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2025 auf 17,03 Milliarden Euro festgesetzt. Dabei ist der EEG-Kontostand, der zum 31.12.2024 auf etwa 0,5 Milliarden Euro prognostiziert wird, noch nicht inbegriffen. Der Gesamtbetrag wird zur Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland eingesetzt, um langfristig eine klimafreundliche und unabhängige Energieversorgung sicherzustellen.

Die EEG-Förderung unterstützt dabei den Ausbau erneuerbarer Energien, indem sie den Anbietern feste Vergütungspreise garantiert, die über das EEG-Konto abgerechnet werden. Betreiber von Anlagen wie Windkraft oder Solarenergie erhalten eine feste Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde. Die ÜNB verkaufen diesen Strom an der Börse, wobei die Erlöse meist unter den gezahlten Vergütungen liegen. Die Differenz wird durch Subventionen ausgeglichen. Ab 2025 wird diese Förderung aus dem Bundeshaushalt finanziert, sodass Verbraucher durch Steuergelder indirekt beteiligt sind.

En Abzugsbetrag nach § 53 Abs. 4 EEG für ausgeförderte Anlagen wurde für 2025 auf 0,715 ct/kWh festgelegt. Dieser reduzierte Satz ermöglicht es bestimmten Anlagenbetreibern, die bereits aus der EEG-Förderung gefallen sind, ihre selbst erzeugte Energie kostengünstiger zu verbrauchen. Die Regelung entlastet Betreiber, die ihre Stromversorgung eigenständig und mit erneuerbaren Energiequellen decken.

Weitere Umlagen & Abgaben der Strompreisbestandteile 2025

Zusätzlich zur EEG-Umlage tragen weitere Umlagen zur Finanzierung und Stabilisierung der Energieversorgung bei:

  • KWKG-Umlage: Die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) beträgt 0,277 ct/kWh. Die KWKG-Umlage unterstützt den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen und daher besonders effizient arbeiten. Diese Technologie spielt eine wesentliche Rolle für die Energieeffizienz und Versorgungssicherheit, insbesondere in Städten und Ballungsräumen.
  • Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Netzumlage beträgt im Jahr 2025 0,816 ct/kWh und deckt die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks. Die Anbindung von Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee ist ein bedeutender Faktor für die Erreichung der deutschen Klimaziele. Dies trägt durch die Einspeisung großer Mengen erneuerbaren Stroms zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei.
  • Aufschlag für besondere Netznutzung: Der Aufschlag für besondere Netznutzung wurde auf 1,558 ct/kWh festgelegt. Diese Abgabe betrifft Netzbetreiber, die durch einen überproportionalen Ausbau der erneuerbaren Energien besonders belastet sind. Laut einer Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) mussten bis zum 15. Oktober 2024 alle Netzbetreiber ermitteln, ob sie von einem überdurchschnittlichen Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind. Hierfür wird eine Kennzahl verwendet, die die angeschlossene Erzeugungsleistung aus erneuerbaren Energien ins Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet setzt.

Netzbetreiber mit überdurchschnittlich Belastung erhalten einen finanziellen Ausgleich. Diese Entlastungsbeträge finanziert der neue bundesweite „Aufschlag für besondere Netznutzung“. Dieser Aufschlag wird erstmals 2025 für die Nueva normativa para el reparto de los costes de red erhoben. Damit sollen alle Stromverbraucher fair an den regional unterschiedlichen Netzausbaukosten beteiligt, die durch die besonderen Anforderungen und Belastungen in bestimmten Netzgebieten entstehen.

Strompreisbestandteile 2025: Auswirkungen auf Verbraucher & Industrie

Die Gesamtheit dieser Umlagen und Abgaben führt zu einer Erhöhung des Strompreises, ist jedoch auch ein zentrales Mittel zur Finanzierung der deutschen Energiewende. Die EEG-Umlage und der reduzierte Abzugsbetrag für Eigenversorger schaffen Anreize für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen. Die KWKG-Umlage fördert die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme, während die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung gezielt den Ausbau der Infrastruktur und die Netzstabilität unterstützen.

Stabilität für das Stromnetz durch Strompreisbestandteile 2025

Die 2025 festgelegten Umlagen und Abgaben spiegeln die umfassenden Bemühungen wider, eine nachhaltige und widerstandsfähige Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Der EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von 17,03 Milliarden Euro und die ergänzenden Umlagen stärken den Ausbau erneuerbarer Energien und die Netzanbindung. Sie tragen entscheidend zur Modernisierung der Energieinfrastruktur bei, die für eine nachhaltige, zuverlässige und kosteneffiziente Stromversorgung notwendig ist.

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