Am 26. Februar 2026 hat die Europäische Union mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2026/470 (Omnibus-Änderungsrichtlinie) im EU-Amtsblatt Fakten geschaffen. Die neuen Regelungen bringen einige Anpassung der Anwenderkreise für CSRD und CSDDD. Durch deutlich erhöhte Schwellenwerte wird ein Großteil des Mittelstands von der direkten Berichtspflicht befreit. Zusätzlich beabsichtigt die EU, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu stärken und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. Während dies für viele Unternehmen eine enorme bürokratische Erleichterung bedeutet, geben die betroffenen großen Marktakteure jedoch den Druck durch den „Trickle-down-Effekt“ weiter.
CSRD-Berichtspflicht 2026: Wer ist aktuell betroffen?
Die größte Änderung betrifft die Directive sur le reporting en matière de développement durable des entreprises (CSRD). Ursprüngliche Pläne, Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden einzubeziehen, hat die EU revidiert, um die bürokratische Belastung zu senken. Damit fällt die Pflicht für ca. 90 % der ursprünglich geplanten Unternehmen weg.
- Neue CSRD-Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. €.
- Fristen & Start: Für die verbleibenden Unternehmen beginnt die Pflicht einheitlich ab dem Geschäftsjahr 2027.
- LSME – Standard für KMU bleibt: Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ebenfalls berichtspflichtig sind, wird das LSME-Reporting (Listed Small and Medium-Sized Enterprises) eingeführt.
- Freiwillige VSME-Berichte weiterhin möglich: Um dem Trickle-down-Effekt entgegenwirken zu können, können nicht kapitalmarktorientierte KMU weiterhin VSME-Berichte („Voluntary Small and Medium-sized Enterprises“) einreichen.
Da die bisherige Fassung der CSRD-Umsetzung bisher in Deutschland noch nicht ratifiziert ist, soll der nationale Gesetzgebungsprozess im Laufe des Jahres 2026 auf Basis des ESRS-Updates starten. Dieses wird als delegierter Rechtsakt im 2. Quartal 2026 erwartet. Die Standards für die Rapports de durabilité LSME et VSME soll deutlich weniger komplex werden und vereinfachte Offenlegungspflichten bieten.
CSDDD-Update: Neue Grenzen für das EU-Lieferkettengesetz
Auch bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gibt es gravierende Änderungen. Die zuvor geplante schrittweise Einführung hat die EU nun durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Die wichtigsten CSDDD-Änderungen im Überblick:
- Höhere Hürden: Nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. € Umsatz fallen direkt unter die EU-Richtlinie.
- Einheitlicher Starttermin: Der Anwendungsbeginn wurde für alle betroffenen Unternehmen auf den 26. Juli 2029 verschoben.
- Anpassung des LkSG: Die deutsche Bundesregierung muss nun das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an diese neuen EU-Standards anpassen, was für viele deutsche Firmen eine Entlastung bedeuten könnte.
Warum Nicht-Betroffene trotzdem handeln müssen
1. Der „Daten-Pass“: Wer nicht liefert, fliegt raus
Die berichtspflichtigen Großkonzerne (> 1.000 MA) müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette offenlegen. Als Zulieferer sind Sie zwar nicht gesetzlich, aber meist vertraglich zur Datenlieferung verpflichtet. Wer keine CO₂-Bilanz oder Sozialnachweise liefern kann, riskiert die Auslistung als Lieferant.
2. Standardisierung spart Kosten (ESRS-Sogwirkung)
Statt auf individuelle Fragebögen jedes einzelnen Kunden zu reagieren, empfiehlt sich die Orientierung am LSME- ou VSME-Standard (für nicht-börsennotierte KMU). Eine einmalige, standardisierte Datenaufbereitung spart Zeit und signalisiert Professionalität gegenüber Ihren Auftraggebern.
3. Banken & Green Finance
Le site Taxonomie de l'UE verpflichtet Banken dazu, die Nachhaltigkeit ihrer Kreditportfolios zu bewerten. Unternehmen ohne ESG-Transparenz müssen künftig mit höheren Zinsen oder erschwerten Kreditvergaben rechnen. Nachhaltigkeitsdaten sind somit eine direkte Voraussetzung für attraktive Finanzierungskonditionen.
Vergleich: Alte Planung vs. Neue EU-Richtlinie 2026
| Kriterium | Stand 2024 | Update 2026 |
| CSRD Fokus | gestaffelt ab 250 MA / 40 Mio. € Umsatz | Ab 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz |
| CSDDD Fokus | Ab 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz | Ab 5.000 MA / 1,5 Mrd. € Umsatz |
| Starttermin CSDDD | Gestaffelt ab 2027 | Einheitlich 26. Juli 2029 |
| Rechtssicherheit | Entwürfe / Verhandlungen | Omnibus-Richtlinie 2026/470 |
| Berichtsstandard | Voller ESRS | ESRS (Groß) / LSME (Börsennotierte KMU) |
Fazit: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Trotz der massiven Entlastung durch die Omnibus-Richtlinie gibt es für Zulieferer keinen Grund zur Untätigkeit. Auch wenn Unternehmen unter den neuen Schwellenwerten liegen, werden ihre berichtspflichtigen Großkunden weiterhin ESG-Daten von Ihnen fordern (Trickle-down-Effekt). Eine solide Datenbasis bleibt daher ein Wettbewerbsvorteil und erfüllt die Anforderungen der Großkunden und Kreditgebern.
