Zrušení vyrovnávání špiček
Nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren von der Stromsteuersenkung bis 2024
- Stromsteuervergünstigungen für Teilbereiche der Wirtschaft
- Energieeffizienz soll steigen
- Eigene Energieproduktion wird noch attraktiver
Der Wegfall des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen ist beschlossen. Im Zuge der Industriestrompreis-Debatte kam es im November 2023 innerhalb der Koalitionsparteien zu einem Kompromiss: Demnach wird die Stromsteuer nur für das “produzierende Gewerbe” auf das europäische Minimum abgesenkt. Das Entlastungspaket galt zunächst bis einschließlich 2025. Betriebe der nicht-produzierenden Gewerbe gingen leer aus und konnten den Spitzenausgleich seit 2024 nicht mehr beantragen.
Wegfall des Spitzenausgleichs im Zuge des Strompreispaketes für produzierende Gewerbe
Na stránkách branchenübergreifende Spitzenausgleich wurde ursprünglich im Rahmen der ökologischen Steuerreform von 1999 eingeführt. Demnach konnten energieintensive Unternehmen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG Entlastunganträge stellen, wobei sie bis zu 90 % der Stromsteuer zurückerhielten. Gekoppelt war er seit 2013 mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachdem auch alle kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden konnten, bei denen bisher keine ISO-50001- nebo EMAS-Zertifizierung notwendig waren, sondern eine DIN EN 16247-1 ausreichte.
Seit 2025 ersetzt nun der auf 0,05 Cent/kWh gesenkte Stromsteuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich.


Kritik der Wirtschaftsverbände
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes reduziert sich der Strompreis durch die Steuersenkung um rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Für alle anderen Gewerbetreibenden gilt weiterhin ein Steuersatz von 2,05 Cent/kWh. Handelskammern und Wirtschaftsverbände kritisieren, dass viele energieintensive Unternehmen, wie beispielsweise Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks von dem Entlastungspaket nun ausgeschlossen werden. Sie haben jetzt auch durch Wegfall des Spitzenausgleichs keine Möglichkeit mehr, ihre Stromsteuer um 0,5 Cent/kWh zu reduzieren. Für viele Kritiker greift auch die Gesamtentlastung zu kurz, da sie einen noch stärker subventionierten Industriestrompreis bevorzugt hätten. Hier sind vor allem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der chemischen Industrie, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu nennen.
Was bedeutet der Wegfalls des Spitzenausgleiches und die Stromsteuersenkung?
Durch die vorläufige Reduktion der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gewinnen weit mehr Unternehmen, als noch von einem bisher geforderten Industriestrompreis. Allerdings macht sie den Strompreis nicht entscheidend günstiger und die Laufzeit ist noch ungewiss.
Die Strompreiskompensation (SPK), die eigentlich jährlich um 10 % reduziert werden sollte, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Etwa 350 Konzerne, darunter auch 90 durch den “Super-Cap,” profitieren davon, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Kompensation basiert auf dem Emissionshandel und zielt darauf ab, einen Teil der CO₂-Kosten für bestimmte Sektoren auszugleichen.
Die Gesamtentlastungen für Unternehmen durch Industriestrompreis und SPK werden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt. Trotz einer prognostizierten Gesamtentlastung bleibt Deutschland nach der Stromsteuersenkung im europäischen Spitzenfeld der Industriestrompreise. Die Entwicklung der Preise in anderen europäischen Ländern und die Einführung des Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter beeinflussen.