Na stránkách Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein flexibles und bürokratiearmes Modell zur Nutzung von Solarstrom direkt im Gebäude, ohne dass der Strom das öffentliche Netz nutzt. Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrommodell übernimmt hier der Betreiber nicht die Rolle eines Vollversorgers. Stattdessen wird der PV-Strom aus einer zentralen Anlage (z. B. auf dem Dach) aufgeteilt und an mehrere Mieter eines Areals verteilt. Der Reststrom wird weiterhin über individuelle Lieferverträge bezogen.
Die GGV wurde Mitte 2024 als Alternative zum EEG-Mieterstrom eingeführt – ohne Mieterstromzuschlag, dafür mit geringerem administrativem Aufwand. Dieses Modell eignet sich besonders für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder Eigentümergemeinschaften. Es ermöglicht Kostenersparnisse durch vermiedene Netzentgelte sowie die CO₂-Reduktion vor Ort.
Grundlagen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrommodell entfällt bei der Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung die spezifische EEG-Förderung durch den Mieterstromzuschlag. Stattdessen profitiert das Modell von vereinfachten Regelungen für interne Stromverteilung in Gebäuden. Geregelt ist sie durch § 42b Abs. 6 EnWG sowie durch das Solarpaket I vom 8. Mai 2024.
Das Kernprinzip der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung lautet Freiwilligkeit. Dem Mieter wird freigestellt, ob er an der GGV teilnimmt oder nicht. Das Kopplungsverbot verhindert, dass Mietverträge aufgelöst werden können, sobald ein Mieter ausscheiden möchte oder erst gar nicht erst teilnimmt. Auch bei der Wahl des Reststromlieferanten ist jeder Mieter frei. Die GGV ergänzt diesen Liefervertrag lediglich um einen „Gebäudestromanteil“ aus der lokalen Erzeugung.
Es gilt, wie bei dem Mieterstrommodell, die räumliche Begrenzung. Stromerzeugung und -verbrauch müssen demnach innerhalb desselben Gebäudes oder Gebäudekomplexes, Areals oder Quartiers stattfinden, ohne Nutzung des öffentlichen Netzes. Dabei erfolgen Aufteilung und Abrechnung über dynamische oder statische Verteilungsschlüssel s maximal 2 Jahren Laufzeit. PV-Überschussstrom kann mit EEG-Einspeisevergütung an das öffentliche Netz veräußert werden.
Zusätzlich relevant sind das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die Messinfrastruktur und Netzbetreiber-Anforderungen zur Anmeldung. Nur so kann die GGV viele Versorgerpflichten wie Bilanzkreismanagement oder Stromsteuerpflicht umgehen. Daher ist die die technische Messkonzeptumsetzung hier essenziell.
Technische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
In der technischen Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) lässt sich das System in vier Ebenen aufteilen. Diese sind: Erzeugung, Messkonzept, Datenverarbeitung/Abrechnung a Schnittstelle zum öffentlichen Netz.
Die PV‑Anlage wird hinter dem Hausanschluss installiert, speist in die interne Gebäudeverteilung ein und ist über einen eigenen Erzeugungszähler erfasst. Es gibt zusätzlich ein gemeinsamer Summenzähler (Gebäude‑Netz‑Übergabepunkt) sowie einzelne Wohnungs‑/Gewerbezähler. Diese sind mit modernen Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme (iMSys) ausgeführt, damit Lastflüsse viertelstundenscharf bilanziert werden können.
Kern des GGV‑Messkonzepts ist eine rechnerische Aufteilung des erzeugten PV‑Stroms auf die teilnehmenden Einheiten. In einem statischen Modell wird z. B. pro Monat oder Jahr ein fester Verteilungsschlüssel (nach Nutzfläche, Anschlussleistung oder vereinbartem Kontingent) auf die gemessenen Verbräuche der Teilnehmer angewendet. In einem dynamischen Modell werden die zeitgleichen Viertelstunden‑Verbräuche der Teilnehmer mit der jeweiligen PV‑Erzeugung abgeglichen. Dabei verteilt sich der verfügbare PV‑Strom algorithmisch proportional, bis er entweder vollständig verbraucht oder ausgeschöpft ist. Der restliche Bedarf wird automatisch vom jeweiligen Lieferanten gedeckt. Technisch erfolgt dies über ein Gateway (iMSys‑Backend oder Energiedaten‑Plattform), das alle Zählerstände sammelt, die Zuordnung von PV‑Mengen vornimmt und abrechnungsrelevante Datensätze erzeugt.
Für die Netzanbindung ist entscheidend, dass klar zwischen Gebäudestrom (interne Verteilung in der Kundenanlage) und Netzstrom unterschieden wird. Der Summenzähler am Netzanschlusspunkt misst saldierend, was aus dem öffentlichen Netz bezogen bzw. in dieses eingespeist wird. Überschüsse der PV‑Anlage, die im GGV‑Modell in einer Viertelstunde nicht von den teilnehmenden Letztverbrauchern genutzt werden, laufen automatisch als Einspeisung und werden nach EEG abgerechnet. Gleichzeitig müssen die Zählpunkte der Teilnehmer so eingebunden sein, dass deren Lieferanten weiterhin korrekt bilanzieren können; aus Sicht des Lieferanten reduziert eine GGV im Ergebnis lediglich den netzbezogenen Stromverbrauch seiner Kunden, ohne dass er Teil des internen Verteilungssystems sein muss.
Auf Betriebsebene erfordert die technische Umsetzung eine klare Rollenverteilung. Ein Obsluha zařízení (z. B. Eigentümer, WEG, Genossenschaft oder Dienstleister) betreibt PV‑Anlage und ggf. Speicher, ein Messstellenbetreiber stellt iMSys und Kommunikationsanbindung bereit, und ein GGV‑Dienstleister nebo Abrechnungsdienst rechnet die Gebäudestrommengen gegenüber den Teilnehmern ab. Für die Praxis bedeutet das: frühzeitige Abstimmung mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, sauber geplante Messkonzepte (Einlinien‑ und Zählerplan) und eine IT‑Lösung, die sowohl energiewirtschaftliche Vorgaben (Viertelstundenwerte, Marktkommunikation) als auch verbraucherfreundliche Rechnungen abbildet.
Vorteile der GGV
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet einen wesentlichen Vorteil in der deutlich geringeren energiewirtschaftlichen Komplexität im Vergleich zum klassischen Mieterstrommodell. Der Betreiber wird nicht na Dodavatel energie mit Bilanzkreis- und Stromsteuerpflicht, sondern es ist vielmehr ein internes Verteilmodell, bei dem die Lieferantenverträge der Mieter bestehen bleiben. Dadurch sinken Haftungsrisiken a Fixkosten für Vermieter, WEGs oder Projektierer, während trotzdem ein relevanter Teil des Verbrauchs über günstigen PV‑Strom vom Dach gedeckt werden kann.
Hinzu kommen ein sichtbarer Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudes, die bessere Vermarktbarkeit „grüner“ und moderner Gewerbeflächen oder Wohnungen. Hauptfaktor ist aber der direkte finanzielle Vorteil für teilnehmende Mieter gegenüber dem reinen Netzstrombezug. Sie vermeiden Netzentgelte und Abgaben auf den Gebäudestromanteil.
Nachteile der GGV
Da es keinen Mieterstromzuschlag gibt, sollte sich die Wirtschaftlichkeit durch die vermiedenen Netzentgelte, Stromkosten oder der Einspeisevergütung rechnen. Die GGV ist rechtlich und technisch an Bedingungen geknüpft, wie etwa intelligente Messsysteme, viertelstundenscharfe Datenerfassung und relativ kurze Vertragslaufzeiten (maximal zwei Jahre), ist der technische und organisatorische Aufwand etwas höher als bei einem klassischen Mieterstrommodell.
Ein Nachteil bzw. Unsicherheitsfaktor für die Betreiber ist die nicht verpflichtende Teilnahme der Mieter. Sofern Parteien aussteigen oder wechseln möchten, kann sich die kalkulierte Eigenverbrauchsquote und damit die Projektwirtschaftlichkeit verschlechtern. Gerade kleinere Wohnungsgenossenschaften oder Vermieter ohne Dienstleister im Hintergrund stoßen hier schnell an Grenzen, sodass sich GGV in der Praxis oft erst mit standardisierten Lösungen oder spezialisierten Partnern rechnet.
Fazit & Ausblick
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet einen effizienten Mittelweg zwischen individueller Eigenversorgung und Mieterstrom. Sie ist einfach umzusetzen, ohne volle Versorgerpflichten und mit klaren wirtschaftlichen Vorteilen für Betreiber und Mieter. Sie stärkt die Attraktivität von Gebäuden, reduziert Betriebskosten und ermöglicht sichtbare CO₂-Einsparungen, die sich unmittelbar an Mieter und Nutzer weitergeben lassen.
Die einzige Herausforderung ist die technisch saubere Messinfrastruktur, die jedoch durch den zunehmenden Rollout intelligenter Messsysteme stetig einfacher wird. Durch künftige Anpassungen im Solarpaket II und der EnWG-Weiterentwicklung dürfte das Modell zusätzlich an Klarheit und Attraktivität gewinnen. Damit ist die GGV ein praxisnaher Standard für moderne Gewerbe- und Wohnimmobilien.
