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Energie-Gesetzespaket-Reformen-Industrie

Energie-Gesetzespaket im Bundestag mit Reformen für die Industrie

Die Bundesregierung bereitet derzeit ein Energie-Gesetzespaket mit Reformen für die Industrie und Novellen im Energiebereich vor. Nach aktuellem Stand sollen die Gesetzentwürfe nach der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Ziel ist es, international wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen und gleichzeitig Investitionen in eine klimafreundliche Produktion anzureizen.

Geplanter Nachlass bei Stromkosten für die Industrie

Die EU-Kommission hat Ende Juni 2025 mit dem neuen Beihilferahmen (CISAF) den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitlich befristete Zuschüsse zum Strompreis zu gewähren. Diese sollen den Umbau der Industrie hin zu Klimaneutralität unterstützen, ohne Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich entstehen zu lassen.

Der deutsche Vorschlag sieht vor, dass künftig deutlich mehr Unternehmen profitieren: Die Zahl der begünstigten Betriebe könnte von derzeit rund 350 auf bis zu 2.200 steigen. Grundlage ist die sogenannte KUEBLL-Liste energieintensiver Branchen.

Rahmenbedingungen laut EU-Vorgaben

  • Maximal 50 % Nachlass auf den Großhandelsstrompreis
  • Gilt höchstens für 50 % des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens
  • Der effektive Strompreis darf dabei nicht unter 50 Euro/MWh sinken (zum Vergleich: 2024 lag der durchschnittliche Börsenstrompreis bei rund 80 Euro/MWh)
  • Die Förderung ist auf drei Jahre begrenzt und muss spätestens bis Ende 2030 auslaufen
  • Nur Unternehmen im internationalen Wettbewerb sind förderfähig
  • 50 % der eingesparten Kosten müssen in klimafreundliche Investitionen fließen

Kosten und Reichweite des Stromkosten-Nachlasses für die Industrie

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belaufen sich die jährlichen Entlastungen auf 1,5 Mrd. Euro in 2025 und 1,4 Mrd. bzw. 1,1 Mrd. Euro in den beiden Folgejahren. Damit summieren sich die staatlichen Zuschüsse auf knapp 4 Milliarden Euro. Profitieren könnten alle Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab ca. 20 GWh.

Zeitplan noch offen

Unklar ist derzeit, wann der Nachlass für die Industrie tatsächlich starten kann – ob bereits 2025 oder erst 2026. Möglich wäre auch eine rückwirkende Einführung. Die endgültige Entscheidung hängt vom Gesetzgebungsverfahren sowie der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission ab.

Energie-Gesetzespaket mit Nachholbedarf bei Netzanschlüssen

Mit dem Energie-Gesetzespaket und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zentrale Rahmenbedingungen für die Energieversorgung modernisieren. Während die Reform wichtige Weichenstellungen etwa bei Genehmigungsverfahren und Netzentgelten vorsieht, bleibt ein Bereich nach Ansicht vieler Branchenvertreter unzureichend berücksichtigt: die Netzanschlussbedingungen für Photovoltaik- und Speicherprojekte.

Kritiker bemängeln, dass Vorschläge zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Netzanschlussprozessen nicht in den Entwurf aufgenommen wurden – obwohl hierzu bereits konkrete Konzepte vorliegen. Insbesondere eine bessere Transparenz zur Auslastung der Stromnetze sowie verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten gelten als dringend notwendig, um Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu schaffen und gleichzeitig Blockaden durch ungenutzte Anschlusszusagen zu vermeiden.

Auch die fehlende Einheitlichkeit von Fristen und eine bislang unzureichende Sanktionsmöglichkeit bei Nichteinhaltung durch Netzbetreiber werden als Schwächen genannt. Ohne entsprechende Anpassungen könnte sich der Ausbau von Photovoltaik- und Speichern verlangsamen – mit Folgen für Energiewendeziele und die Entlastung bei Stromkosten.

Weitere Beschlüsse des Bundeskabinetts im Energie-Gesetzespaket

Neben dem Strompreis-Nachlass und der EnWG-Novelle hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen:

  • Abschaffung der Gasspeicherumlage (0,3 ct/kWh) zur Entlastung von Verbrauchern – Volumen rund 3,4 Mrd. Euro
  • Umsetzung von Teilen der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) mit beschleunigten Genehmigungsverfahren, u. a. für Windkraft und Wärmepumpen
  • CO₂-Speichergesetz (CCS/CCU): erstmalige gesetzliche Grundlage für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO₂ im kommerziellen Maßstab

Ergänzende Stromsteuer-Senkung ab 2026 für die Industrie

Parallel dazu ist bereits im Rahmen der EnWG-Novelle (Solarpaket I) eine deutliche Absenkung der Stromsteuer beschlossen worden. Ab dem 1. Januar 2026 soll für das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG ein reduzierter Satz von 0,05 ct/kWh gelten. Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bleibt dagegen weiterhin der Satz bei 2,05 ct/kWh.

Závěr

Mit dem geplanten Preisnachlass für energieintensive Unternehmen, der EnWG-Novelle und dem Energie-Gesetzespaket stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für die Energieversorgung der kommenden Jahre. Während einige Unternehmen kurzfristig auf spürbare Entlastungen hoffen, sehen Wirtschaftsvertreter die Wirkung kritisch. Selbst die Deutsche Industrie- und Handelskammer hegt keine großen Erwartungen und betont, dass der Nachlass beim Industriestrompreis keine nachhaltige Verbesserung bringe, da er nur einen Teil des Verbrauchs betreffe und mit zusätzlichen Auflagen verbunden sei.

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